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   OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04   

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https://dejure.org/2004,36263
OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04 (https://dejure.org/2004,36263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2004 - 2 U 19/04 (https://dejure.org/2004,36263)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 2 U 19/04 (https://dejure.org/2004,36263)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Markenverletzung: Wettbewerbswidrige Anlehnung der Werbung einer Kreissparkasse an die ALDI-Werbung; Verwechslungsfähigkeit der Wortmarke "ALDI informiert" und der Werbeaussage "wir informieren"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlehnung einer Werbung einer Kreissparkasse an die ALDI-Werbung als Markenverletzung; Verwechslungsfähigkeit der Wortmarke "ALDI informiert" und der Werbeaussage "wir informieren"; Begründung wettbewerblicher Eigenart durch eine jahrzehntelang eingesetzte ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04
    Eine andere Bewertung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung BGH NJW-RR 2002, 1617 [Ls] = GRUR 2002, 809 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I gefordert, auf welche die Verfügungsklägerinnen abstellen.
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04
    Ein Unterlassungsantrag, der lediglich die konkrete Verletzungsform aufnimmt, ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus ihm oder der Antragsbegründung das dafür Charakteristische ergibt (BGH WRP 2001, 28 [29] - Dentalästhetika; WRP 1998, 42 [46] - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04
    Ein Unterlassungsantrag, der lediglich die konkrete Verletzungsform aufnimmt, ist hinreichend bestimmt, wenn sich aus ihm oder der Antragsbegründung das dafür Charakteristische ergibt (BGH WRP 2001, 28 [29] - Dentalästhetika; WRP 1998, 42 [46] - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2004 - 2 U 19/04
    b) Auch ein Werbekonzept, eine bestimmte werbliche Aufmachung, kann als unternehmerische Leistung wettbewerblichen Leistungsschutz erlangen (Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rz. 603), so etwa bestimmte Farbgebungen (Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 Rz. 609; BGH v. 20.3.1997 - I ZR 246/94, MDR 1997, 1048 = GRUR 1997, 754 [755] - grau/magenta; dort zum unter Umständen gegebenen markenrechtlichen Schutz; Beater, Unlauterer Wettbewerb [2002], § 22 Rz. 32; § 19 Rz. 46-48; Schmidt-Diemitz/Eck in Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl., § 43 Rz. 35; Sambuc, Der UWG-Nachahmungsschutz [1996], Rz. 696 m.N., i.E. krit.).
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